Freitag, 2. August 2013

Trinkwasser-Tagung Wolfsburg






Dieser Post  dient  Bildungszwecken. 
Wasser für den menschlichen Gebrauch ist mehr als Trinkwasser. Hier soll die Bedeutung der Trinkwasserdesinfektion deutlich gemacht werden. 
Ich kommentiere  einzelne Folien des Vortrages von Kryschi aus meiner Sicht.




Es fällt den Menschen in den wassereichen Ländern sehr schwer, sich  in diejenigen Menschen hineinzuversetzen, die unter Wassernot leiden. Wasser ist da, das ist selbstverständlich. 
Doch überall muss das Trinkwasser hygienisch einwandfrei sein. Ist es das nicht, dann ist das Wasser die Quelle von Krankheiten.








Die staatlichen Kontrollorgane sind für die Überwachung der Wasserqualität zuständig. Es ist ihnen unmöglich, alle möglichen pathogenen Keime zu kontrollieren. Deshalb haben die internationalen und nationalen Expertenkommissionen  allgemein verbindliche und vergleichbare Indikatorparameter, Indikatorkeime festgelegt. Sie haben Grenzwerte bestimmt.  Werden diese Grenzwerte eingehalten, dann  ist die Wasserqualität hygienisch einwandfrei.




Um die hygienisch einwandfreie Wasserqualität zu gewährleisten und die Menschen vor Infektionskrankheiten zu schützen, haben die wissenschaftlichen Expertenkommissionen verschiedene mögliche Aufbereitungsstoffe bestimmt. Diese Aufbereitungsstoffe sind in Deutschland im Umweltbundesamt gelistet. Es dürfen nur diese gelisteten Aufbereitungsstoffe zur Wasserdesinfektion verwendet werden. Das gilt für alle Länder der europäischen Union. Zugelassen sind demnach: Chlor, Hypochlorit, Chlordioxid und Ozon.
Sollen Chlordioxidlösungen zur  Trinkwasserdesinfektion eingesetzt werden, dann muss diese der Anwender vor Ort herstellen.
Zur Herstellung solcher Chlordioxidlösungen sind  in Deutschland beispielsweise zugelassen:
a) Natriumchlorit ( als dominierender Ausgangsstoff) gemäß DIN EN
b) Persulfate ( Kaliumperoxosulfat, Natriumperoxodisulfat ) gemäß DIN EN als Säuerungsmittel

Diese Stoffe sind in der UBA-Liste aufgeführt. Das heißt: Ein Anwender, der vor Ort die gebrauchsfertige Chlordioxid-Lösung herstellen will, darf  diese Grundstoffe ohne eine weitere besondere Genehmigung einsetzen. Es sind keine Einschränkungen bezüglich des Aggregatzustandes vorhanden. Demzufolge kann der Anwender sich entscheiden:
a)  Flüssiges Natriumchlorit  +  pulverförmiges Persulfat
b) Flüssiges Persulfat  +  pulverförmiges Natriumchlorit
c) Natriumchlorit und Persulfate als Pulver, beide werden nacheinander  in Wasser gelöst.








Bei der  Bewertung der Wirkung von Nebenprodukten  der Herstellungsverfahren von Chlordioxidlösungen
ist der festgelegte Grenzwert von Chlorit/Chlorat im zu desinfizierenden Trinkwasser maßgebend. Er beträgt laut  TVO 2001/2011 0,2mg/l. Für die konzentrierten Chlordioxidlösungen gibt es keine Grenzwerte, da diese immer notwendigerweise verdünnt eingesetzt werden.










Die Wirkungen von Ozon sind in dem kompletten Vortrag beschrieben, werden aber hier nicht mit dargestellt. Wesentlich ist, dass das Chlordioxid durch Ozon im Wasser zersetzt wird. Bei einer Kombination der Desinfektionsverfahren, muss die Dosierstelle für Chlordioxidwasser immer nach der Einwirkstelle des Ozons sein.